Hinweisgeberschutzgesetz

Helfen Sie mit bei der Aufklärung

Unsere Ansprechpartnerin im Hause AMBAU Personalservice GmbH ist Frau Sindy Stolze. Sie wird anonym und vertraulich alle Hinweise entgegennehmen.
Dazu haben Sie diese Möglichkeiten:

Schriftlich per Post an:
Persönlich / Vertraulich
Zu Händen Frau Sindy Stolze
AMBAU Personalservice GmbH
Seestraße 35
14974 Ludwigsfelde

Telefonisch ist Frau Stolze unter 0162 2328542 zu erreichen.

Persönliche Treffen können auf diesen Wegen ebenfalls vereinbart werden.

Über diese Whistleblowing-Möglichkeiten können Sie Meldungen zu Verstößen und Fehlverhalten in unserem Unternehmen abgeben. Diese Möglichkeit steht allen Personen offen und soll dazu beitragen, die Durchsetzung von Compliance-Regelungen zu sichern.
Wann sollten Sie eine Meldung abgeben:

  • Wenn Ihnen potentielle und begründete Informationen zu gesetzlichen Verstößen im Unternehmen auffallen oder bekannt werden
  • Wenn Sie potentiell gesetzeswidrige Vorgänge beobachten
  • Wenn Ihnen Hinweise vorliegen, die zur Aufklärung von Straftaten oder Gesetzesverstößen im Unternehmen beitragen können

Wann sollten Sie keine Meldung abgeben:

  • Wenn die Ihnen vorliegenden Informationen nicht ausreichend belegbar sind
  • Wenn Sie in der Meldung Mitarbeiter lediglich beleidigen oder schädigen wollen
  • Wenn Sie dieses Portal nur dafür benützen wollen, um falsche Informationen zu verbreiten

Die Abgabe einer Meldung ist an keine Voraussetzungen gebunden. Jeder kann daher eine Meldung abgeben. Dabei werden Sie, wenn Sie eine Meldung abgeben, umfassend geschützt. Abseits dieser internen Maßnahmen genießt jeder Hinweisgeber gesetzlichen Schutz. Hiervon umfasst ist der Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen des Arbeitgebers. Für Sie als Hinweisgeber bedeutet dies, dass Ihnen keine Konsequenzen für die Abgabe einer Meldung drohen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine wissentlich falsche oder unwahre Meldung rechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Zum Schutz des Hinweisgebers ist es insbesondere auch möglich, eine Meldung anonym abzugeben. Dies bedeutet, dass die Empfänger der Meldung grundsätzlich keine Möglichkeit haben herauszufinden, wer die Meldung abgegeben hat.

Zwar kann neben diesen Whistleblowing-Möglichkeiten eine Meldung auch über eine Meldestelle der zuständigen Behörden abgegeben werden. Jedoch soll diese Whistleblowing-Möglichkeit als erste Anlaufstelle verstanden werden, da eine interne Problemlösung oftmals schneller und effizienter ist, als ein langjähriges Gerichtsverfahren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine Verpflichtung zur Nutzung dieser internen Meldestelle gibt.

Nähere Informationen zum Abgabe- und Bearbeitungsprozess einer Meldung, den rechtlichen Vorschriften, der externen Meldestelle und weitere Aspekte finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html.